Der Autor repliziert auf den Artikel von Halm in SWK 9/2000, S 313f, und tritt dessen Rechtsauffassung entgegen, wonach der Berufungswerber gemäß § 311 BAO dann, wenn binnen sechs Monaten nach Einbringung einer Berufung die Abgabenbehörde erster Instanz keine Berufungsvorentscheidung erlassen hat, einen Devolutionsantrag stellen kann.
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