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Beginn der Teilbetriebseigenschaft für einen Zusammenschluss nach Art IV UmgrStG

ErlassrundschauÖStZ 2000/606ÖStZ 2000, 296 Heft 11 v. 1.6.2000

UmgrStG: Art III und IV

Der ua im Art III und IV UmgrStG verwendete Begriff des Teilbetriebes ist nach einkommensteuerrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen. Für das Vorliegen eines Teilbetriebes ist erforderlich

ein Betriebsteil eines Gesamtbetriebes,

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