Der Beitrag geht der Frage nach, ob ein österreichischer Rechtsanwalt als Schiedsrichter in einem ausländischen Schiedsgerichtsverfahren USt im Inland zu zahlen hat. Die Autoren setzen sich nicht nur kritisch mit dem zu dieser Frage in einem deutschen Parallelfall ergangenen EuGH-Urteil auseinander, sondern zeigen auch auf, dass hierzulande die Schiedsrichtertätigkeit eine berufstypische Leistung eines Anwalts ist. Fazit: Unbeschadet des EuGH-Urteils ist - mangels einer (verbindlichen) Harmonisierung des Standesrechts für Anwälte in der EU - aufgrund des UStG 1994 der Leistungsort im Ausland.