Das Urteil desEuGH vom09.03.20001)1)Rs C-437/97 , Evangelischer Krankenhausverein Wien gegen Abgabenberufungskommission Wien und Wein & Co. HandelsgesmbH, früher Ikera Warenhandelsgesellschaft mbH gegen OÖ Landesregierung, noch nicht in Slg („Getränkesteuer“).) zur Getränkesteuer hat sowohl in der Öffentlichkeit als auch in der Fachliteratur2)2)VglKilches, Erstattung EU-widrig erhobener Abgaben, ecolex 2000, 143; Bruckner/Keppert, EuGH: Getränkesteuer auf alkoholische Getränke gemeinschaftswidrig, ÖStZ 2000, 151 mwN; Hollik, Die Besteuerung alkoholischer Getränke widerspricht der EG-Verbrauchsteuer-Richtlinie, SWK 8/2000, S 310.) breiten Widerhall gefunden.