Vergütungen, die ein in Österreich ansässiger Architekt an slowakische Zeichenbüros bzw einen slowakischen Architekten für die Erstellung von Zeichenarbeiten im Rahmen der Planung eines Projektes in Österreich zahlt, können als Entgelt für „technische Beratung“ iZm der Planung des österr Projekts inländische Steuerpflicht auslösen, die gem § 99 Abs 1 Z 5 EStG 1988 im Steuerabzugsweg wahrzunehmen ist. In diesem Fall wären jedoch die slowakischen Unternehmen auf Grund von Art 7 (bzw 14) DBA-CSSR zur Steuerentlastung in Österreich berechtigt. Bei Vorlage von seitens der slowakischen Finanzverwaltung ausgestellten Ansässigkeitsbescheinigungen kann der Steuerabzug in Österreich unterbleiben. (SWI 2000, 148)