Am 23. 2. 2000 ist der Durchführungserlass zur Steuerbefreiung für sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Einfuhr, der Ausfuhr und Durchfuhr gemäß § 6 Abs 1 Z 3 lit a UStG 1994 ergangen. Nach einer einleitenden Kurzdarstellung der wichtigsten Punkte wird der Erlass im Volltext wiedergegeben.
Ausfuhr