Gemäß § 10 Abs 2 Z 13 UStG ermäßigt sich der Steuersatz auf 10% für die mit dem Betrieb von Unternehmen zur Müllbeseitigung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen regelmäßig verbundenen Umsätze. Der Autor geht der Frage nach, ob die Vermietung von mobilen Toilettenanlagen unter den genannten Tatbestand fällt.
Abfall