Seit 1. 1. 2000 stellt sich bei der Abwicklung von Holzverkäufen über Waldwirtschaftsgemeinschaften die Frage, welchem Steuersatz (10% oder 12%) die Holzverkäufe bzw Vermittlungsleistungen dieser Gemeinschaften unterliegen. Dazu wird im Beitrag ein Lösungsvorschlag unterbreitet.
Holz