Mit Beschluss vom 11.11.1999, 6 Ob 4/99b, nimmt der OGH auch zu Fragen der gemäß § 220 Abs 3 AktG der Verschmelzung zu Grunde zu legenden Schlussbilanz Stellung. Da diese Bestimmung nicht nur für Fusionen, sondern auch für Umwandlungen und Spaltungen von Bedeutung sei, beschäftigt sich der Beitrag kritisch mit den diesbezüglichen Ausführungen der OGH-Entscheidung und deren Auswirkungen auf die Umgründungspraxis.
Bilanz