Die gläubigerschutzmotivierte Differenzierung handelsrechtlicher Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften nach dem Größenklassensystem ist nach Auffassung der Autoren in Umgründungsfällen mit zahlreichen Unsicherheiten behaftet. Unter Einbeziehung des Beschlusses des OGH vom 25.11.1999, 6 Ob 163/99k, wird der Eintritt der Rechtsfolgen nach Umgründungsvorgängen entsprechend der Bestimmung des § 221 Abs 4 Z 2 HGB untersucht.