Im ersten Teil seiner Abhandlung (GesRZ 4/1999) befasste sich der Autor mit allgemeinen Aussagen zur Zurechnung von Einkünften, mit dem für das Körperschaftsteuerrecht notwendigen Paradigmenwechsel und der Gewinnung eines systemgeleiteten Rechtssatzes. Weiters begann er, sich mit Rechtswertungen auseinander zu setzen, die dem System allfällig entgegenstehen. In seinem zweiten Teil setzt er seine diesbezüglichen Ausführungen zur Organlehre fort und geht auf die Treuhandschaften mit juristischen Personen und den Rechts- und Gestaltungsmissbrauch ein.