Der Artikel nimmt zu einigen von Thunshirn in RdW 1/2000 vertretenen Auffassungen zur Neuregelung betreffend betriebliche Aus- und Fortbildung (betroffener Personenkreis, Verhältnis des § 4 Abs 4 Z 7 zu § 4 Abs 5 EStG) sowie zum Bildungsfreibetrag (Umfang der „unmittelbaren Aufwendungen“, Buchverlage als begünstigte Einrichtungen) kritisch Stellung.
Aufwand