Mit Erlass vom 30.04.1997 hat das BMF Kriterien aufgezeigt, unter welchen der Übergangsgewinn begünstigt ist. Der VwGH hat nunmehr am 02.02.2000, 98/13/0164, dazu eine Entscheidung gefällt, in deren Licht der genannte Erlass nach Ansicht des Autors als gesetzwidrig erscheint.
Erkenntnis