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Erlassvorschau zu den umsatzsteuerlichen Bestimmungen Getränkesteuerpaket

Die erste Seite aktuellÖStZ 2000/515ÖStZ 2000, 253 Heft 10 v. 15.5.2000

1. Steuersatz von 14% für die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle:Eine Abgabe zum Verzehr an Ort und Stelle liegt nach dem Gesetzeswortlaut vor, wenndie Speisen und Getränke nach den Umständen der Abgabe dazu bestimmt sind, an einem Ort verzehrt zu werden, der mit dem Abgabeort in einem räumlichen Zusammenhang steht, und

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