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Aussageverweigerung einer Lebensgefährtin

Aktuelle RechtsmittelentscheidungenÖStZ 1999, 216 Heft 9 v. 1.5.1999

BAO: §§ 169 ff

Das Finanzamt lud im erstinstanzlichen Verfahren die Lebensgefährtin des AbgPfl, somit keine seiner Angehörigen iSd § 25 BAO, zur Zeugeneinvernahme vor. Die Zeugin übergab dem vernehmenden Beamten einen vorbereiteten Zettel, auf welchem einige Stichworte zum Beweisthema aufgelistet waren. Die Zeugin weigerte sich aber, weitere Auskünfte zu geben; sie bestätigte lediglich handschriftlich die Angaben auf dem Zettel. Gründe für eine Aussageverweigerung (§ 171 BAO) wurden nicht angegeben.

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