Der BUSt unterliegen auch bedingt abgeschlossene Rechtsgeschäfte; der VfGH hat dazu mit Beschluss vom 5. 12. 1998, B2448/97, ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet.
Der BUSt unterliegen auch bedingt abgeschlossene Rechtsgeschäfte; der VfGH hat dazu mit Beschluss vom 5. 12. 1998, B2448/97, ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet.