Während die in der bundesdeutschen Literatur herrschende Meinung noch weit überwiegend „außentheoretische“ Vorstellungen zu § 42 AO vertritt, finde in der Rechtsprechung eine neue Annäherung an eine normgeleitete, an grundlegende Systemelemente der Einkommensteuer anknüpfende Handhabung dieser Vorschrift statt. Der Abschied von den herkömmlichen Definitionselementen der Steuerumgehung führe zu einer Verrechtlichung der Bekämpfung der Steuerumgehungen.