Durch Qualifikationskonflikte aufgrund unterschiedlicher Sachverhaltsbeurteilungen, aufgrund unterschiedlicher Abkommensinterpretation sowie aufgrund von Unterschieden im innerstaatlichen Recht können sich Fälle von Doppelbesteuerung und doppelter Nichtbesteuerung ergeben. Der Steuerausschuss der OECD hat sich dieses Problems angenommen und dazu Lösungsvorschläge erarbeitet. Der Autor umschreibt den Stand der Diskussion.