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EU-GesRÄG: Anhangangaben für latente Steuern (Barborka, RWZ 2/1999, 42)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1999, 208 Heft 9 v. 1.5.1999

Der Beitrag gliedert sich in folgende Punkte: passive latente Steuern (§ 198 Abs 9 HGB), aktive latente Steuern (§ 237 Z 6 lit c iZm § 198 Abs 10 HGB), Ausweis und Anhangangabe hinsichtlich Gewinn- und Verlustrechnung, sonstige pflichtgemäße Anhangangaben, latente Steuern und die Anhangangabe der Aufteilung der Ertragsteuern auf EGT sowie außerordentliches Ergebnis, Übergangsvorschriften und Zusammenfassung.

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