Die Autoren replizieren auf Beiser in SWK 1/1999, S 2, und halten fest, dass der Steuerpflichtige zur Erstellung eines Schätzgutachtens nicht gezwungen werden könne und die Ausführungen Beiser s nicht dazu beitragen würden, eine ihres Erachtens gesetzwidrige Verwaltungsübung zu stützen.