Der Autor geht der Frage nach, ob nach ergangener Berufungsvorentscheidung und gestelltem Vorlageantrag für den Berufungswerber im Rechtsmittelverfahren die Wahlmöglichkeit bestehe, entweder den Vorlageantrag oder die Berufung zurückzuziehen, und welcher Bescheid je nach getroffener Wahl letztendlich im Rechtsbestand verbleibe.