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Spenden im Rahmen der Aktion „Nachbar in Not“ (Kosovohilfe)

Die erste Seite aktuellÖStZ 1999, 197 Heft 9 v. 1.5.1999

BMF v 14. 4. 1999

Das BMF hat bereits in einer Anfragebeantwortung, BMF 06 1001/1-IV/6/92 v 31. 7. 1992, in Bezug auf die Aktion „Nachbar in Not“ (Jugoslawienhilfe) seine Auffassung zum Ausdruck gebracht, dass der Erlass BMF 06 0410/3-IV/6/60 v 12.12.1980 (AÖF Nr 1981/28) betreffend Absetzung von Sachzuwendungen an die Opfer von Elementarereignissen als Betriebsausgabe in diesem Zusammenhang sinngemäß gilt.

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