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Forschungsfreibetrag und Software (Hirschböck, ÖStZ 1/2/1999, 9)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1999, 122 Heft 6 v. 15.3.1999

Ein Forschungsfreibetrag für Software kann nur dann beansprucht werden, wenn es sich um Software iZm der Entwicklung oder Verbesserung von volkswirtschaftlich wertvollen Erfindungen handelt. Werde der Begriff Erfindung in § 4 Abs 4 Z 4 EStG nicht iSd PatG, sondern in einem weiteren Sinne verstanden, könne nach Ansicht des Autors eine Förderung der von der Softwarebranche ausgehenden Innovation durch den Forschungsfreibetrag allgemein möglich sein.

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