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Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Erhöhung einer Kommanditeinlage? (Kresbach/Schneider, RdW 1/1999, 9)

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 1999, 121 Heft 6 v. 15.3.1999

Die Erhöhung der Vermögenseinlagen ist in das Firmenbuch einzutragen. Die Firmenbuchpraxis verlangt in diesem Fall eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß § 160 Abs 2 BAO darüber, dass der Eintragung hinsichtlich der Gesellschaftsteuer Bedenken nicht entgegenstehen. Die Autoren untersuchen diesen Vorgang und kommen zum Ergebnis, dass zu Unrecht eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gefordert wird.

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