Mit Beginn des Jahres 1999 hat sich auch für den Reiseverkehr eine wesentliche Änderung ergeben: Die Freigrenze für anders als im Luftverkehr über die mit Tschechien, mit der Slowakei, mit Ungarn und mit Slowenien gemeinsame Grenze eingebrachte Waren wurde von 75 Euro (1.000 S) auf 100 Euro (1.400 S) pro Reisenden angehoben.