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Stille Beteiligung an niederländischer Investmentgesellschaft (EAS 1334 v 30. 9. 1998)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-NiederlandeÖStZ 1999, 79 Heft 4 v. 15.2.1999

Einkünfte einer österr Kapitalgesellschaft aus ihrer Beteiligung als echte stille Gesellschafterin an einer niederländischen Kapitalgesellschaft unterliegen gem Art 12 Abs 1 DBA-Niederlande dem niederländischen Besteuerungsanspruch. Die niederländische Steuer ist gem Art 24 Abs 4 conv cit auf die darauf entfallende österr KöSt anzurechnen. Ob die Voraussetzungen des Art 12 Abs 1 conv cit („echte“ stille Beteiligung) vorliegen, ist - solange der Abkommenszusammenhang nichts anderes gebietet - grundsätzlich nach dem Recht des Staates anzuwenden, der diese Bestimmung anwendet (Niederlande). (SWI 1998, 547)

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