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BFH bekräftigt: Keine Liebhaberei bei Kapitalgesellschaften ( Schuch, SWK 35/36/1998, S 768)

ArtikelrundschauIV. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1999, 66 Heft 4 v. 15.2.1999

Mit Urteil vom 08.07.1998, I R 123/97, hat der BFH die Änderung seiner Rechtsprechungslinie bestätigt, wonach eine Kapitalgesellschaft keine außerbetriebliche Sphäre habe. Daher kann es bei Kapitalgesellschaften keine Liebhaberei geben; bei Vorliegen der Voraussetzungen ist aber eine verdeckte Gewinnausschüttung anzunehmen.

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