vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abgabenhinterziehung weiterhin keine Vortat der Geldwäscherei iSd § 165 Abs 1 StGB idF Strafrechtsänderungsgesetz 1998

ArtikelrundschauII. (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 1999, 64 Heft 4 v. 15.2.1999

Nach dem nunmehr gültigen Gesetzeswortlaut kommen als Vortaten ausdrücklich nur Verbrechen oder in die Zuständigkeit der Gerichte fallende Finanzvergehen des Schmuggels oder der Hinterziehung von Ein- oder Ausgangsabgaben in Frage, somit nicht die typische bloße Abgabenhinterziehung gemäß § 33 FinStrG.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!