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Die Angabe des Leistungszeitpunktes ist für den Vorsteuerabzug unbedingt erforderlich (Griensteidl, SWK 33/1998, S 725)

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 1999, 41 Heft 3 v. 1.2.1999

Aufgrund vielfacher Beobachtungen in der Praxis weist der Autor erneut auf das Erkenntnis des VwGH vom 12.12.1988, 87/15/0079, hin. Darin hatte der VwGH festgehalten, dass für die Geltendmachung des Vorsteuerabzuges ein entsprechender Vermerk über den Leistungszeitpunkt auf den Rechnungen Voraussetzung ist.

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