Im Erlass vom 03.03.1998 vertritt das BMF die Auffassung, es sei für die Beurteilung eines neuen Tätigkeitsmittelpunktes grundsätzlich davon auszugehen, dass das gesamte Gebiet einer politischen Gemeinde einen einheitlichen Mittelpunkt darstellt. Danach würde es die Dienstreise „am Ort“ und die Dienstreise „um die Ecke“ nicht mehr geben. Ein solches Ergebnis widerspreche dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes.