Der Tatbestand der Zuschreibung wurde durch das EU-GesRÄG 1996 geändert. Im Rahmen der Serie „Rechnungswesenlexikon“ wird den Wechselwirkungen zwischen handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Zuschreibung besonderes Augenmerk geschenkt.
Der Tatbestand der Zuschreibung wurde durch das EU-GesRÄG 1996 geändert. Im Rahmen der Serie „Rechnungswesenlexikon“ wird den Wechselwirkungen zwischen handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Zuschreibung besonderes Augenmerk geschenkt.