Nach Auffassung des Autors müsste die Berücksichtigung von Unterhaltslasten für Kinder, gestützt auf durch die Menschenrechtskonvention garantierte Rechte, für Veranlagungszeiträume 1998 und früher möglich sein.
Unterhalt
Nach Auffassung des Autors müsste die Berücksichtigung von Unterhaltslasten für Kinder, gestützt auf durch die Menschenrechtskonvention garantierte Rechte, für Veranlagungszeiträume 1998 und früher möglich sein.
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