Die Ermittlung fiktiver Anschaffungskosten, des Anteiles von Grund und Boden sowie der Restnutzungsdauer von Gebäuden bereitet in der Praxis Schwierigkeiten. Der Artikel zeigt auf, dass auch eine diesbezügliche Ermittlung mittels Gutachten nicht immer zweckdienlich sei, und stellt praxisnahe Ansätze dar.