Der VwGH hat dem EuGH Fragen zur Vereinbarkeit der Getränkesteuer mit EG-Recht zur Vorabentscheidung vorgelegt. Die Europäische Kommission schloss sich in ihrer Stellungnahme den vorgebrachten Bedenken nur zum Teil an und erteilte Österreich eine mit 31. 12. 1998 befristete Übergangsgenehmigung für die Befreiung des Ab-Hof-Weinverkaufs. Der Autor nimmt zu den aufgeworfenen Fragen kritisch Stellung.