Besteht für den Berufungswerber im Rechtsmittelverfahren die Wahlmöglichkeit, nach ergangener Berufungsvorentscheidung und gestelltem Vorlageantrag entweder den Vorlageantrag oder die Berufung zurückzuziehen, und welcher Bescheid (angefochtener Bescheid oder Berufungsvorentscheidung) verbleibt je nach getroffener Wahl (Zurücknahme der Berufung oder Zurücknahme des Vorlageantrages) letztendlich im Rechtsbestand?