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Zuwendungen einer Sparkassen-Anteilsverwaltung nach dem Umwandlungsstichtag

ErlassrundschauÖStZ 1999, 635 Heft 23 v. 1.12.1999

KStG 1988: § 13 Abs 3

Zur Sparkassenbesteuerung teilt das BMF mit, dass die in § 13 Abs 3 KStG 1988 vorgesehene rückwirkende Umwandlung einer Sparkassen-Anteilsverwaltung in eine Sparkassenstiftung

den nahtlosen Übergang des Vermögens auf einen Stichtag, zu dem ein Abschluss vorliegt, sicherstellt,

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