KStG 1988: § 13 Abs 3
Zur Sparkassenbesteuerung teilt das BMF mit, dass die in § 13 Abs 3 KStG 1988 vorgesehene rückwirkende Umwandlung einer Sparkassen-Anteilsverwaltung in eine Sparkassenstiftung
den nahtlosen Übergang des Vermögens auf einen Stichtag, zu dem ein Abschluss vorliegt, sicherstellt,