EStG 1988: § 27 , § 93 ff
Auf Basis der in einer Eingabe getroffenen Darstellungen war von einem Forderungswertpapier - also einer Index-Anleihe - auszugehen. Dies ergibt sich aus der Ansicht des BMF, wonach bei einer Absicherung des eingesetzten Kapitals von mehr als 20% ein Forderungswertpapier anzunehmen ist (BMF-Erl vom 11. 3. 1999, GZ 14 0602/2-IV/14/99). Bei einer Index-Anleihe ist folgendermaßen vorzugehen: