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Erstattung von Kapitalertragsteuer gem § 240 BAO bei „beschränkter Steuerpflicht“

ErlassrundschauÖStZ 1999, 633 Heft 23 v. 1.12.1999

EStG 1988: § 27 , § 97 Abs 4 , § 98 Z 5 BAO: § 240 Abs 3

Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, unterliegen nur mit jenen Kapitalerträgen im Sinne des § 27 EStG der beschränkten Steuerpflicht, die in § 98 Z 5 EStG 1988 taxativ aufgezählt sind. Zinsen aus Einlagen bei österreichischen Banken und aus Forderungswertpapieren sind daher nicht beschränkt steuerpflichtig. Dies gilt auch für die Kapitalertragsteuer. Das BMF gibt im folgenden seine Rechtsansicht für jene Fälle bekannt, bei denen Kapitalertragsteuer einbehalten und abgeführt wird (wurde), obwohl keine beschränkte Steuerpflicht gegeben ist (war). Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden.

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