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Zuschreibungspflicht gem § 6 Z 13 vorletzter und letzter Satz EStG idF AbgÄG 1996 (BGBl 1996/797)

Die BetriebsprüfungMag. Christian KormesserÖStZ 1999, 641 Heft 23 v. 1.12.1999

Mit AbgÄG 1996 wurde die steuerliche Zuschreibungspflicht für Beteiligungen im Sinne des§ 228 Abs 1 HGBin§ 6 Z 13 EStGverankert. Die Zuschreibungspflicht ist an das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen geknüpft, die im vorletzten und letzten Satz von§ 6 Z 13 EStGverankert sind. Diese Voraussetzungen erweisen sich bei näherer Betrachtung als problematisch.

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