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Steuerliche Behandlung von Gruppenkrankenversicherungen

Die erste Seite aktuellÖStZ 1999, 613 Heft 23 v. 1.12.1999

Ab dem 1. 1. 2000 werden Berufsangehörige bestimmter Kammern der selbständig Erwerbstätigen (Wirtschaftstreuhänder, Tierärzte, Rechtsanwälte, Ziviltechniker, Notare, Apotheker, Patentanwälte) Beiträge zu Gruppenkrankenversicherungen leisten.

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