vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine außergewöhnliche Belastung durch Anschaffung eines größeren Familienautos wegen der Notwendigkeit der Bereitstellung eines Sitzplatzes pro Kind gemäß § 106 Abs 3 KFG

Aktuelle RechtsmittelentscheidungenÖStZ 1999, 603 Heft 22 v. 15.11.1999

EStG 1988: § 34
KFG: § 106 Abs 3

Der Berufungswerber kaufte eine Großraumlimousine (Van), weil gemäß § 106 Abs 3 KFG ab 1. 1. 1999 bei der Berechnung der höchstzulässigen Passagierzahl jedes Kind als eine Person zählt und somit der gleichzeitige Transport aller Kinder des Berufungswerbers mit dem bisherigen Kraftfahrzeug nicht mehr zulässig ist. In Zusammenhang mit der Anschaffung des neuen Fahrzeuges wurde die Absetzung einer außergewöhnlichen Belastung begehrt. Diesem Begehren konnte aus zwei Gründen nicht entsprochen werden:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!