Die Zuständigkeitsverteilung zwischen den nationalen Gerichten und der Europäischen Kommission zur Beurteilung der Beihilfenqualität staatlicher Maßnahmen ist noch nicht völlig geklärt. Die sich dabei spezifisch für Österreich durch die Beitrittsakte stellenden Probleme sind im Schrifttum noch nicht gesondert aufbereitet worden. Der Beitrag hat es sich zum Ziel gesetzt, eine Sensibilisierung für die bestehenden Fragen zu schaffen.