Immer wieder tritt die Frage auf, ob gesetzlich oder durch Bescheid vorgeschriebene Umweltschutzmaßnahmen zu sofort abzugsfähigem Erhaltungsaufwand oder aktivierungspflichtigem Herstellungsaufwand führen. Bei der Besprechung dieser Thematik geht der Beitrag von den Grundsätzen der Trennung zwischen Erhaltungs- und Herstellungsaufwand aus.