Der BFH hat im Urteil vom 19. 8. 1998, XI R 8/96, BStBl 1999, 18, entschieden, dass Rückstellungen für Herstellungskosten nicht gebildet werden können. Ausgehend von einem konkreten Beispiel stellt der Beitrag die für bzw gegen diese Ansicht sprechenden Gründe dar.