Im Hinblick auf die vom VwGH im Erkenntnis vom 27. 5. 1999, 98/15/0100, vertretene Rechtsansicht wurde der „Arbeitszimmererlass“ des BMF (AÖF 1997/92) aufgehoben und durch einen neuen Arbeitszimmererlass vom 16. 8. 1999 ersetzt. Im Beitrag werden die zur Auslegung des Tätigkeitsmittelpunktes wesentlichen Erlassaussagen samt den Originalbeispielen dargestellt.