Mit dem Euro-Währungsangabengesetz (BGBl I 1999/110) wurde die Währungsumstellung von Schilling auf Euro im Detail geregelt. In diesem Gesetz werden unter anderem die Angaben von Geldbeträgen anlässlich der Währungsumstellung von Unternehmern gegenüber Verbrauchern normiert. Der Artikel bietet einen Kurzüberblick über dieses Gesetz.