Nach Auffassung des Verfassers hat die mit dem AbgÄG 1998 normierte Pflicht zur Bereitstellung von Wiedergaben auf Datenträgern (§ 131 Abs 3 und § 132 BAO) keine Auswirkungen auf die bisher übliche Buchführungsorganisation.
Nach Auffassung des Verfassers hat die mit dem AbgÄG 1998 normierte Pflicht zur Bereitstellung von Wiedergaben auf Datenträgern (§ 131 Abs 3 und § 132 BAO) keine Auswirkungen auf die bisher übliche Buchführungsorganisation.