Im Jahr 1998 sind bei diversen Brauereien Hausdurchsuchungen durchgeführt und Belege sowie EDV-Daten beschlagnahmt worden. Der Beitrag geht der Frage nach, ob Wirte, die Getränke „schwarz“ ausschenken, die ihnen von den Brauereien zum Letztverbrauch geliefert worden sind, überhaupt noch mit strafaufhebender Wirkung Selbstanzeige erstatten können.