Der Artikel beleuchtet kritisch die im Erkenntnis des VwGH vom 16. 12. 1998, 93/17/0307, zum Ausdruck kommende Meinung, dass die Rechtsmittelfrist auch bei einem Hinweis im Bescheid, wonach der Betriebsprüfungsbericht nachfolge, bereits mit Bescheidzustellung zu laufen beginnt.